Barrierefreiheit im digitalen Raum wird immer wichtiger. Der European Accessibility Act (EAA) soll den Markt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen in der EU vereinheitlichen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Schweiz.
In der Europäischen Union (EU) gelten ab Mitte 2025 strengere Richtlinien bezüglich digitaler Barrierefreiheit. Die entsprechende Verordnung, der European Accessibility Act (EAA) oder auf Deutsch «RICHTLINIE (EU) 2019/882 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen», ist zwar bereits in Kraft, die darin definierte Übergangsfrist läuft im Sommer 2025 ab.
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, Produkte und Dienstleistungen in der EU für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Er verpflichtet Unternehmen, eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu diesen Produkten und Dienstleistungen haben.
Der EAA ist ein EU-Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere:
- Websites und Apps: Online-Shops, Informationsseiten, Ticketing-Systeme usw.
- Elektronische Geräte: Computer, Smartphones, Tablets usw.
- Dienstleistungen: Bankdienstleistungen, Telekommunikation, E-Books usw.
- Selbstbedienungsterminals: Geldautomaten, Paketautomaten, Check-in-Automaten usw.