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Was ist Leichte Sprache

Die Leichte Sprache ist ein Hilfsmittel, welches den selbstständigen Zugang zu Informationen ermöglicht. Die Leichte Sprache vereinfacht Texte und macht diese leicht verständlich. Sie enthält z. B. keine Fremdwörter und vermeidet den Konjunktiv oder Passiv. Es sollen nur einfache Sätze mit jeweils einer Aussage gewählt und diese auf je einer Zeile geschrieben werden. Schwierige Wörter werden vermieden oder erklärt und Abstraktes mit Beispielen illustriert. Die Zielgruppe sind Menschen mit geringen Lesekompetenzen.

Konzept

Das Konzept der Leichten Sprache ist bisher nicht einheitlich geregelt und teilweise auch sprachregional verschieden. Meist wird zwischen «Leichter Sprache» und «einfacher Sprache» unterschieden. Im deutschsprachigen Raum basiert die Leichte Sprache auf relativ eng definierten Regelwerken. Die einfache Sprache ist weniger strikt als die Leichte Sprache geregelt und ist für geübtere Leserinnen und Leser geeignet. Die Leichte und einfache Sprache werden oft mit dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen verglichen. Dabei entspricht die Leichte Sprache etwa einem Leseniveau A1 bis A2 und die einfache Sprache etwa einem Niveau B1. Im französischen wie auch im italienischen Sprachraum wird die Leichte Sprache und einfache Sprache auch zwischen diesen drei Niveaus A1 bis B1 unterschieden. Die Leichte Sprache (Niv. A1–A2)  wird in Französisch mit «La langue facile à lire» oder «Facile à lire et à comprendre» (FALC), in Italienisch mit «Lingua facile» bezeichnet – die einfache Sprache (Niv. B1)  hingegen mit «Langage clair» oder mit «linguaggio chiaro».

Warum braucht es die Leichte Sprache?

Behörden sind verpflichtet, ausgewählte Informationen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten. Für Menschen mit kognitiven Behinderungen oder Lernschwierigkeiten ist die Leichte Sprache ein Hilfsmittel, um Informationen selbstständig verstehen zu können. Zudem ist die Leichte Sprache auch für andere Zielgruppen hilfreich, wie beispielsweise Menschen mit anderer Erstsprache oder mit geringen Lesekompetenzen.

Auswahl und Priorisierung

Sie müssen nicht alle Informationen in Leichter Sprache anbieten. Treffen Sie eine sinnvolle Auswahl, welche Informationen Sie in Leichter Sprache anbieten. Wichtig sind Informationen, welche die Zielgruppe direkt betreffen (z. B. Invalidenversicherung, Erwachsenenschutz usw.) wie auch Informationen mit Auswirkungen auf Leben und Gesundheit (z. B. Verhalten in Notsituationen, öffentliche Gesundheit usw.). Weitere Informationen, welche die breite Öffentlichkeit betreffen und zur Wahrnehmung von politischen und persönlichen Rechten und Pflichten dienen, sind ebenfalls für die Übersetzung in die Leichte Sprache zu priorisieren.

Sobald Sie die Themen ausgewählt haben, können Sie mit der Priorisierung beginnen. Starten Sie mit Informationen, 

  • die unmittelbar relevant für die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung sind, wie beispielsweise Informationen über Hygiene Massnahmen zu Beginn der Corona-Pandemie;
  • die lange Bestand haben und wenig Änderung bedürfen, wie beispielsweise Informationen über das Bildungssystem;
  • die grundlegend für das Verständnis weiterer Informationen sind, wie beispielsweise Informationen über den Ablauf von Wahlen;
  • die Sie Ihrer Erfahrung nach immer wieder erklären müssen und zu denen Sie besonders viele Rückfragen bekommen;
  • die nicht nur einzelne Personengruppen betreffen, sondern relevant für den Grossteil der Bevölkerung sind, wie zum Beispiel Informationen zu den Krankenversicherungen oder Cybersecurity.

 Wichtig sind ausserdem Informationen darüber, wie und mit wem man bei Rückfragen in Kontakt treten kann. Denken Sie dabei daran, dass nicht jede Person jede Kontaktmöglichkeit wahrnehmen kann. Bieten Sie daher verschiedene Möglichkeiten an, beispielsweise mündlich per Telefon und schriftlich per E-Mail.

Kontext

Bei Informationen in Leichter Sprache ist es sehr wichtig, dass diese gut eingebettet sind. Hierzu sind allgemeine Erklärungen zu einem Thema sinnvoll, damit ausgewählte, spezifische Informationen im Kontext verstanden werden. Erstellen Sie zu Ihren Themenbereichen jeweils Basisinformationen in Leichter Sprache, die das Thema an sich erklären. So stellen Sie sicher, dass Informationen mit Newscharakter oder Detailinformationen im Kontext verstanden werden können. Fehlendes Vorwissen und fehlende Erfahrungen in einem Thema können ebenso ein Hindernis zum Verständnis sein wie die Lesekompetenz selbst.

Wahl Sprachniveau

Es gibt verschiedene Niveaus der Leichten und einfachen Sprache. Die Leichte Sprache entspricht einem A1- oder A2-Niveau; die einfache Sprache einem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen. Für Menschen mit kognitiven Behinderungen ist generell das Niveau A2 am besten zugänglich. Veröffentlichen Sie Ihre Informationen in einem Niveau A2. Mit diesem Niveau erreichen Sie auch weitere Zielgruppen, wie beispielsweise Menschen mit anderer Erstsprache, Personen mit geringen Grundkompetenzen. Wenn Verwaltungen diesen Zielgruppen ihre Informationen z. B. in «einfacher Sprache» mittels einem Niveau B1 anbieten, ist das wünschenswert, jedoch sind damit die rechtlichen Anforderungen an zugängliche Informationen für Menschen mit Behinderungen noch nicht erfüllt.

Kennzeichnung von Informationen in Leichter Sprache

Nutzen Sie die Icons für die Leichte Sprache zu Kennzeichnung von Leichter Sprache – so erkennt die Zielgruppe diese sofort. Hier geht’s zum Download sowie zu weiteren Informationen für die Benutzung der Icons: Download Icons - Allianz Digitale Inklusion Schweiz ADIS

Regeln und Kriterien für die Leichte Sprache

Es gibt keine einheitlichen Regeln für die Leichte Sprache – viel mehr verschiedene Regelwerke, die sich teils aber auch ähnlich sind oder aneinander orientieren. Die Regeln der Leichten Sprache sind nicht starr und werden je nach neuestem Forschungsstand auch weiterentwickelt.

Verweis rechtlicher Gehalt

Informationen in Leichter Sprache sind immer erklärend und rechtlich nicht verbindlich, auch wenn es sich um Gesetz oder sonstige amtliche Publikationen handelt. Bei den meisten Texten (informative Texte ohne rechtlichen Gehalt) erübrigt sich ein Hinweis auf die fehlende Rechtsgültigkeit. 

Verwenden Sie bei Erläuterungen zu einem rechtlichen Text den Titel «Erklärung» oder «Zusammenfassung». So wird klar, dass nicht das Gesetz selbst 1:1 übersetzt wurde. 

Verweisen Sie bei Rechtstexten (mit 1:1 Übersetzung) auf die ursprüngliche Information in der entsprechenden Amtssprache.