Zum 2. Tag der digitalen Inklusion fand am 21. November 2025 die diesjährige hybriden Fachtagung E-Accessibility in Zürich bei Google statt. Spannende Fachreferate beleuchteten die Schwerpunkte Neurodiversität, chronische Erkrankungen und unsichtbare Behinderungen und daraus resultierende Herausforderung im digitalen Raum. Ein Experten-Panel befasste sich mit dem European Accessibility Act EAA und dessen Bedeutung für Schweizer Unternehmen.
Rückblick auf die Fachtagung E-Accessibility 2025
«Wo steht die Schweiz hinsichtlich digitaler Inklusion, was hat sich in den letzten Jahren geändert und welche Herausforderungen müssen wir angehen?»
Diese Fragen stellte Moderator René Jaun, Journalist bei der Netzwoche, zur Eröffnung der Fachtagung. Zum 2. nationalen Tag der digitalen Inklusion am 21. November 2025 haben sich mehr als 200 Fachpersonen vor Ort bei Google in Zürich und zusätzlich über 700 Personen online zusammengefunden.
Technologie macht das Leben barrierefreier.
In seiner Begrüssung betonte Patrick Schilling, Leiter des Google Accessibility Discovery Center ADC, was Technologie beitragen kann, um das Leben aller besser, einfacher und barrierefreier zu machen.
Die Politik fordert Inklusion.
Urs Germann, Leiter des Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, ergänzte, dass auch die Politik Inklusion fordert, so aktuell die Inklusionsinitiative. Ebenso ist die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes ist ein grosser Meilenstein. Damit können zukünftig auch private Unternehmen in die Pflicht genommen werden, online zugängliche Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Es braucht einen offenen Umgang mit unsichtbaren Behinderungen.
In ihrem Referat ordnete Manu Heim von der ETH Zürich ein: Viele Behinderungen sind nicht sichtbar. Gehirne unterscheiden sich wie Schneeflocken. Von Weitem sehen sie alle
sehr ähnlich aus. Wenn man sie unter dem Mikroskop betrachtet, wird man feststellen, dass keine Schneeflocke der anderen gleicht. Auch das Denken und Handeln unterscheidet sich von Person zu Person. Wenn also die Normen und Standards in der Gesellschaft für viele Menschen ideal sind, sind sie für einige eine Überforderung oder gar Überlastung. Dieses Bewusstsein wird mit den Begriffen Neurodiversität und Neurodivergenz beschrieben und geweckt. «Wir sollten zu einem offenen Umgang mit unsichtbaren Behinderungen aufrufen», so Heim.
Menschen mit einer Hörbehinderung müssen in die Entwicklung von Services miteinbezogen werden.
Katja Tissi von der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik HfH Zürich und selbst Gebärdensprachnutzende informierte in ihrem Referat über die Gebärdensprache, wie sie funktioniert und wie sie sich zur Lautsprache unterscheidet. Sie erläuterte, dass Menschen mit einer Hörbehinderung von ihren Einschränkungen her sehr vielfältig sind – medizinisch, sprachlich und kulturell. Um inklusive digitale Angebote zu schaffen, empfehlt sie, Menschen mit Hörbeinderung in die Entwicklung von Services einzubeziehen.
Klare Angaben und eine klare Struktur sind hilfreich.
Simone Russi nahm die Teilnehmenden mit auf eine Reise als Autistin im digitalen Raum. «In der digitalen Welt gibt es einige wahrnehmungsbedingte Schwierigkeiten», so Russi. Sie zeigte auf, wie wichtig gut gemachte digitale Inhalte sind. Grelle Farben, bewegte Bilder oder eine unübersichtiche Struktur einer Website sind Herausforderungen. Chancen sieht sie vorallem in online Vorinformationen, beispielsweise klaren Angaben zu einem Ort oder einem Ablauf. Besonders hilfreich sind Onlineterminkalender: Ein solcher Kalender zur Terminvereinbarung sei für betroffene Menschen um einiges einfacher, als auf telefonischem Weg oder per E-Mail Kontakt mit einer Organisation aufzunehmen.
Es gibt nicht DIE eine Lösung, die für alle gleich funktioniert.
Mischa Bitterli fasste in seinem Referat zur Neurodivergenz im digitalen Raum zusammen, dass es nicht die eine Lösung gibt, die für alle Betroffenen funtkioniere. Er nannte verschiedene Methoden, die helfen können, die Reizüberflutung oder die digitalen Chaos-Stapel zu bewältigen. Wichtig für ihn sei zu wissen, welche Strukturen er selber brauche, damit er den Weg aus 100 geöffneten Tabs finde und die Übersicht im digitalen Alltag nicht verliere.
Digitale Angebote sollen regelmässig von Menschen mit Behinderungen getestet werden.
Wie Anforderungen in den WCAG in Bezug auf unsichtbare Behinderungen umgesetzt werden können, zeigte Stefan Barac anhand von Beispielen auf. Er appelierte, digitale Angebote regelmässig mit Menschen mit Behinderungen zu verifzieren und zu validieren.
Technik ist wichtig – echte Qualität entsteht jedoch gemeinsam mit den Menschen.
Petra Ritter, Accessibility Consultant bei der Stiftung «Zugang für alle», zeigt auf, wie die Entwicklung von assistierender Technologien in den letzen 25 Jahren voranging. Die Software wurde reifer und Screenreader entwickelten sich weiter. Heute sei das Surfen mit einem Screenreader konfortabler und es sei möglich, gezielt durch den Inhalt einer Website zu navigieren. Zum Abschluss ihres Referats unterstrich Ritter zwei Punkte: Echte Qualität entstehe mit Menschen, nicht nur mit Normen und KI. Und zweitens sei gesunder Menschenverstand wichtiger als Checklisten, denn entscheidend sei echte Empathie.
Was müssen Schweizer Unternehmen zum EAA wissen?
Das 5-jährige-Jubiläum der IAAP D·A·CH wurde mit einem Podiumsgespräch zum Thema «Was müssen Schweizer Unternehmen zum EAA wissen?» eingeführt. Mag. Nikolaus Eckereder, Marktüberwachungsbehörde digitale Barrierefreiheit (Sozialministeriumservice Österreich), Dr. Stefan Breuer, Rechtsanwalt, BN-Legal (Deutschland), Gianfranco Giudice, UBS AG (Schweiz) und Markus Riesch, Geschäftsstelle E-Accessibility Bund (Schweiz), diskutierten, wie es in Deutschland und Österreich läuft und welche Schritte Unternehmen in der Schweiz angehen sollen, um digitale Barrierefreiheit umzusetzen. Die Teilnehmenden waren sich einig: Bereits im Beschaffungsprozess müsse die Barrerefreiheit als Kreiterium gewichtet werden, damit funktionale, inklusive digitale Leistungen für alle Menschen entstehen und angeboten werden können.
Schweizer Unternehmen sollten jetzt handeln und Barrierefreiheit als elementaren Bestandteil der Digitalstrategie verankern, um Innovation, Compliance und eine zukunftsfähige Marktposition zu sichern. Die EAA-Konformität sollte nicht nur als lästige Pflicht, sondern als klare Wettbewerbschance und Beitrag zur digitalen Inklusion gesehen werden.
Video der Fachtagung
Wenn Sie die Veranstaltung sehen (oder erneut sehen) möchten, finden Sie eine Aufzeichnung mit deutschen Untertiteln verfügbar.
Die Fachtagung E-Accessibility 2025 wurde im Rahmen des 2. Nationalen Tages der digitalen Inklusion ausgerichtet und als gemeinsame Veranstaltung der ADIS und der IAAP D-A-CH durchgeführt. Organisiert von der Post, SBB, SWISS TXT, ETH Zürich, Geschäftsstelle Digitale Verwaltung Schweiz DVS und dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB.